Kinderschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept

Boulderhalle 7Aplus

Inhaltsverzeichnis

Unser Selbstverständnis

Prävention

Gefahren in der Boulderhalle – Risikoanalyse

Verhaltenskodex

Personalstandards

Datenschutz & Mediennutzung

Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

Beschwerde- und Meldesystem

Evaluation & Weiterentwicklungen

Kinderschutzteam und Ansprechpersonen

Rechtlicher Rahmen

 

Unser Selbstverständnis

 

Als Boulderhalle ist es uns ein großes Anliegen, dass sich alle willkommen und wohl bei uns fühlen. Wir tolerieren kein gewalttätiges oder diskriminierendes Verhalten und beziehen aktiv Stellung dagegen. Besonders das Wohl von Kindern und Jugendlichen, die unsere Halle besuchen, gilt es zu schützen. Diese haben oft weniger Möglichkeiten, sich eigenständig angemessene Hilfe zu suchen. Die Mitarbeitenden der 7a+ Boulderhalle übernehmen gemeinsam Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt sowie Vernachlässigung und Diskriminierung. Eine Unternehmenskultur, die von Achtsamkeit, Vertrauen und klaren Regeln im Umgang miteinander und besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geprägt ist, bildet die Grundlage für ein Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche wohl und sicher fühlen, sodass sie sich entfalten können und auch ihre Eltern sie gut aufgehoben wissen.

Auch Erwachsene, die unsere Halle besuchen, können sich selbstverständlich bei Bedarf von Schutz, Rat oder anderer Hilfe an die Ansprechpersonen, die in diesem Konzept genannt werden, wenden. Es gilt für alle Mitarbeitenden auch bei erwachsenen Besucher*innen aufmerksam zu sein und diese in Risiko- und Problemsituationen zu unterstützen.

Was ist Gewalt?

Gewalt geschieht täglich und kann einem überall begegnen. Sie geschieht in der Schule, am Arbeitsplatz, zu Hause, in Freizeiteinrichtungen oder einfach im öffentlichen Raum. Dabei kann sie in unterschiedlichsten Formen auftreten, einige davon sind sichtbar und klar erkennbar, andere sind weniger schnell zu erkennen und bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit und Sensibilisierung. Zusammengefasst versteht man unter Gewalt jeden körperlich oder psychisch ausgeübten Zwang, der durch das Verhalten einer Person entsteht.

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept möchte alle möglichen Formen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen beachten und legt dabei einen besonderen Fokus auf sexualisierte Gewalt.

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen der betroffenen Person ausgeübt wird. Dabei ist es egal, ob die Handlung körperlich oder verbal geschieht. Es handelt sich dabei um eine Machtausübung mit sexuellen Mitteln. Beziehungen mit Machtpositionen stellen daher oft ein Risikofaktor für sexuelle Gewalt dar. In der Kursarbeit mit Kindern und Jugendlichen besteht ein Machtverhältnis zwischen den Kursleitenden und den Teilnehmenden, welches in der Jugendarbeit durch einen deutlichen Altersunterschied zwischen Leitenden und Kindern/Jugendlichen verstärkt wird. Es gilt den Trainer*innen daher, sich bewusst und aufmerksam in diesem Verhältnis zu bewegen und stets sensibel und respektvoll auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu reagieren. Es kann zudem zu Gewalt zwischen Kursteilnehmenden kommen. Auch dafür sind die Trainer*innen sensibel und übernehmen Verantwortung, Kinder und Jugendliche davor zu schützen.

In der sportlichen Arbeit miteinander kann es zu ungewollten Grenzverletzungen kommen. Dies gilt es durch Aufklärung, Achtsamkeit und Respekt füreinander zu vermeiden. Sollten sie dennoch geschehen, gilt es diese zu erkennen und zu korrigieren. 

 

Prävention

 

Der Kinder- und Jugendschutz gestaltet sich in erster Linie durch präventive Maßnahmen, die das Risiko für jegliche Gewalt und Diskriminierung minimieren sollen. Dafür ist sowohl die Schulung der Mitarbeitenden Grundlage als auch die Aufklärung aller Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und darüber, wer ihre Ansprechpersonen sind. Konkrete Präventionsmaßnahmen sind in dem folgenden Konzept beschrieben.

Dabei sind wir uns bewusst, dass Gewalt grundsätzlich nie vollkommen ausgeschlossen werden kann.

 

Gefahren in der Boulderhalle – Risikoanalyse

 

Zur Entwicklung dieses Schutzkonzeptes wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden Mitarbeitende aus allen Abteilungen einbezogen. Zur Gestaltung einer möglichst praxisnahen und effizienten Präventionsarbeit wurden unter anderem Stärken in der bisherigen Arbeit herausgefiltert sowie mögliche Problemlagen bewusst und damit sichtbar gemacht. Aus den Erkenntnissen wurden Konsequenzen für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen abgeleitet und praktische Lösungsansätze erarbeitet, die den bestmöglichen Schutz der Kinder und Jugendlichen sichern sollen. 

Ergebnisse der Risikoanalyse:

In unserer Einrichtung gibt es besondere Situationen, in denen Nähe, Vertrauen und körperlicher Kontakt entstehen können. Diese Bereiche werden besonders aufmerksam gestaltet. Durch Transparenz, Schulung und klare Regeln im Umgang mit Nähe und Distanz minimieren wir das Gewaltrisiko. 

Aktive Hilfestellung und Spotten durch Trainer*innen

  • Risiko: Körperliche Nähe beim Erklären von Techniken oder in Sicherungssituationen (Spotten)

    • Hilfestellungen beim Klettern

    • Hilfestellungen und Korrekturen beim Dehnen oder anderen Übungen

    • Sichern beim Fallen (Spotten)

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Kommunikation und Transparenz

      • Trainer*innen kündigen Berührungen an und erfragen das Einverständnis des Kindes

      • Berührungen können immer professionell begründet werden

    • Kindern anbieten, sich gegenseitig zu unterstützen, wenn ihnen das lieber ist

Anmerkung: In kritischen Situationen (Notfällen) ist körperliche Unversehrtheit wichtiger als Vorsichtsmaßnahmen. Das Sichern/Spotten kann nicht auf andere Kinder und Jugendliche übertragen werden, wenn diese dazu gar nicht in der Lage sind.

Während der Durchführung von Kindergeburtstagen, Kinder- und Jugendkursen

  • Risiken: 

    • körperliche Nähe als Unterstützung in emotionalen Situationen (z.B. Trösten)

    • Kinder suchen Nähe bei Trainer*innen

    • Medizinische Notfälle

    • Kinder, die untereinander körperlich sind

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Kommunikation und Transparenz

      • Fragen, ob das Kind Nähe (z.B. Umarmung) möchte

    • Verhaltenskodex für Mitarbeitende

    • Schulung der Mitarbeitenden

    • Kinder über Anlaufstellen und Ansprechpersonen aufklären, die sie aufsuchen können, wenn sie sich mit etwas unwohl fühlen

Anmerkung: In kritischen Situationen (Notfällen) ist körperliche Unversehrtheit wichtiger als Vorsichtsmaßnahmen.

Umkleiden- und Duschräume

  • Risiko: Kinder und Jugendliche nutzen dieselben Räume wie andere Besucher*innen der Boulderhalle 

    • unangemessenes Verhalten durch Besucher*innen in Umkleiden- und Duschräumen unbemerkt von Trainer*innen möglich

    • Unwohlsein der Kinder in diesen Räumen

  • Präventionsmaßnahmen:

    • geschlechtergetrennte Umkleiden und Duschen sind vorhanden

    • Kinder und Jugendliche fragen, ob sie sich in den Räumen wohlfühlen und Feedback ernstnehmen

    • Umgang mit kritischen Situationen mit Kindern und Jugendlichen besprechen und sie auf Ansprechpersonen bei unangenehmen Vorfällen hinweisen

    • Besucher*innen auf gemeinsame Nutzung und angemessenes Verhalten hinweisen

    • Besucher*innen darauf hinweisen, sich ausschließlich in den Umkleiden umzuziehen

    • Trainer*innen ziehen sich nicht mit den Kindern- und Jugendlichen im selben Raum um, sondern nutzen die für sie vorgesehenen Räume und nutzen auch die Duschen erst, nachdem ihre Kursteilnehmenden die Räume dafür verlassen haben

Digitale Kommunikation (Social Media, Messengerdienste)

  • Risiko: Missbrauch der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen über soziale Medien oder Messengerdienste

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen über soziale Netzwerke und Messengerdienste erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle der Boulderhalle

    • Die Inhalte der Kanäle sind ausschließlich kursbezogen

    • Es werden keine sensiblen Inhalte oder Daten geteilt

    • Offizielle Kanäle werden immer von den Trainer*innen moderiert und administriert

    • Es werden keine Aufnahmen der Kinder und Jugendlichen gemacht

    • Es besteht kein privater Kontakt über Social Media zwischen Trainer*innen und Kindern und Jugendlichen

Materialvorbereitung

  • Risiko: Kinder holen mit Trainer*in Material aus dem Materialraum und sind dort allein mit der/dem Trainer*in

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Benötigte Materialien vor dem Kurs bereitlegen

    • Kinder haben in der Regel keinen Zutritt zu dem Materialraum

    • Falls nicht anders möglich

      •  die Tür vom Materialraum offenlassen

      • Mindestens zwei Kinder um Hilfe bitten, um nicht allein mit einem Kind zu sein

Kommunikation und Verhalten im Team

  • Risiko: Unangemessenes Verhalten von Trainer*innen untereinander vor den Kindern (z.B. Beleidigungen, unangemessene Sprache, unfaire Bevorzugungen, etc.)

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Verhaltenskodex für Mitarbeitende

    • Trainer*innen machen sich ihre Vorbildfunktion bewusst: der Umgang miteinander ist respektvoll und fair und die Sprache ist dem angepasst

    • Achtsame Kommunikation und achtsamer Umgang im Team

    • Konflikte werden direkt angesprochen 

      • Kinder und Jugendliche werden nicht in Konflikte unter Mitarbeitenden einbezogen

      • Konflikte werden nicht vor den Kindern und Jugendlichen ausgetragen

Umgang mit Unwohlsein

  • Risiko: Kinder und Jugendliche trauen sich nicht, ihr Unwohlsein anzusprechen

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Trainer*innen klären Kinder und Jugendliche über Ansprechpersonen auf

    • Kinder und Jugendlichen werden in ihren Erfahrungen immer ernst genommen, ihnen wird geglaubt und es werden Konsequenzen besprochen, wie damit umgegangen werden kann

    • Trainer*innen etablieren und leben offene und respektvolle Kommunikationskultur

    • Wahrgenommene Grenzüberschreitungen werden immer angesprochen

Versuch der Kontaktaufnahme durch Besucher*innen/Externe

  • Risiko: 

    • Kinderbereich ist für alle zugänglich

    • Kinder und Jugendliche nutzen die Boulderhalle gemeinsam mit allen Besuchenden

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Mitarbeitende sind durch Team-Schlüsselbänder zu erkennen

    • Trainer*innen sind auch kurz vor und kurz nach Kursbeginn ansprechbar für die Kinder und Jugendlichen und begleiten jüngere Kinder unter Umständen, bis sie abgeholt sind

    • Kinder und Jugendliche können sich jederzeit am Tresen melden, wenn sie sich unwohl fühlen und werden darüber aufgeklärt

    • Der Café-Bereich dient als einsehbarer Bereich, in dem Kinder und Jugendliche warten können

    • Trainer*innen sind aufmerksam, ob die Kinder und Jugendlichen sich mit den Besucher*innen wohl fühlen und fragen nach, wenn ihnen etwas auffällt

    • Besucher*innen werden auf unangemessenes Verhalten hingewiesen

      • Trainer*innen dürfen nach Fehlverhalten von Besucher*innen Regeln für diese aufstellen (z.B. Abstand halten)

      • Trainer*innen dürfen Besucher*innen nach gravierendem oder wiederholtem Fehlverhalten der Halle verweisen

    • Besuchsregeln, die den Kinderschutz betreffen, sind ausgehängt und für alle einsehbar

Prävention und Schulung

  • Risiko: Mangelnde Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden

  • Präventionsmaßnahmen:

    • Das Unternehmen unterstützt in regelmäßigen Abständen Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeitenden. Dabei kann erlerntes Wissen auch innerhalb des Teams weitergegeben werden

    • Alle Mitarbeitenden erhalten regelmäßig Schulungen zu Kinderschutz, Erster Hilfe, Aufsichtspflicht, Deeskalation und Datenschutz bzw. werden dahingehend unterstützt

    • Neue Mitarbeitende unterzeichnen vor Arbeitsbeginn den Verhaltenskodex und werden in das Kinderschutzkonzept eingewiesen

    • Alle Trainer*innen müssen nach § 72a SGB VIII alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen (nicht älter als drei Monate) 

    • Alle Mitarbeitenden, die regelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, unterschreiben den Verhaltenskodex

    • Mitarbeitende können sich bei der Betriebsleitung oder Geschäftsführung nach Fortbildungsmöglichkeiten erkundigen

    • Regelmäßige Trainer*innentreffen gewährleisten Austausch und die Aktualisierung des Wissens zum Kinderschutz

 

Verhaltenskodex

 

für alle Mitarbeitenden der Boulderhalle 7Aplus [Monkeywall GmbH]

Ich übernehme als Trainer*in Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Besonders achte ich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch sowie vor Diskriminierungen aller Art.

  1. Ich bin mir bewusst, dass ich als Trainer*in eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung den Kindern gegenüber habe. Diese nutze ich ausschließlich zum Schutz und niemals zum Schaden der mir anvertrauten Personen.

  2. Ich begegne allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen respektvoll, wertschätzend und vertrauensvoll. Den Bedürfnissen der mir anvertrauten Personen gebe ich unter der Achtung meiner persönlichen Grenzen Vorrang vor meinen eigenen Zielen.

  3. Ich bin sensibel für die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz und achte diese und die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen. Unangemessene Nähe und Berührungen vermeide ich. Ich achte darauf, dass auch die Kinder- und Jugendlichen untereinander ihre persönlichen Grenzen achten.

  4. Während der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehe ich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

  5. Ich setze mich für ein wertschätzendes Miteinander im Team ein und trage dazu bei, dass es allen möglich ist, persönliche Grenzverletzungen anzusprechen.

  6. Ich beziehe gegen sexistisches, rassistisches, ableistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung und greife direkt ein, wenn ich dieses mitbekomme.

  7. Ich achte auf die Chancengleichheit aller Personen unabhängig von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Herkunft und Behinderung.

  8. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt melde ich das an eine interne Ansprechperson und ziehe gegebenenfalls professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu.

  9. Auffälligkeiten und Vorfälle dokumentiere ich und melde sie unverzüglich einer der internen Ansprechpersonen.

  10. Ich gehe verantwortungsvoll mit digitalen Medien um und pflege keine privaten Kontakte über Messenger oder soziale Netzwerke zu Kindern und Jugendlichen.

  11. In meiner Rolle als Trainer*in bin ich mir meiner Vorbildrolle bewusst und passe mein Verhalten und meine Sprache daran an.

  12. Ich kommuniziere offen und transparent mit Eltern und Kindern/Jugendlichen, welche Verhaltensregeln in meinem Kurs gelten und was die Inhalte des Kurses sind.

  13. Kinderschutz ist mir ein hohes Anliegen. Ich kenne das Kinderschutzkonzept und nutze die Weiterbildungsangebote und Austauschformate der Boulderhalle, um meinen Wissensstand zu dem Thema aktuell zu halten. Ich trage zudem zu einer wertschätzenden Kommunikationskultur innerhalb des Teams bei, in der sich bei Unsicherheiten und Fragen unterstützt und ausgetauscht werden kann.

  14. Während meiner Kurszeit komme ich meiner Aufsichtspflicht nach.

  15. Ich vermeide es, mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen allein zu sein. Notwendige Abweichungen kommuniziere ich transparent und kann diese begründen.

  16. Ich wahre ein professionelles Verhältnis zu den Kindern und Jugendlichen und nehme sie nicht mit in private Räume oder mache persönliche Geschenke.

Anmerkung: Alle Trainer*innen sind dafür verantwortlich, die Kinder und Jugendlichen in ihren Kursen regelmäßig über Kinder- und Jugendschutz aufzuklären. Dazu zählen die Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für den Umgang miteinander, sowie das Aufzeigen ihrer Rechte und Anlaufstellen in kritischen Fällen. Die Trainer*innen thematisieren den Kinder- und Jugendschutz zu Beginn jedes neuen Schuljahres in ihren Kursen und führen neue Kursmitglieder bei Beginn der regelmäßigen Teilnahme am Kurs in das Thema sowie den Umgang damit in der 7Aplus Boulderhalle ein. Dabei ist stets auf eine altersgerechte Vermittlung zu achten.

 

Personalstandards

 

Alle Mitarbeitenden der 7a+ Boulderhalle, die regelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, übernehmen Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt, besonders sexualisierter Gewalt und Diskriminierung bestmöglich zu gewährleisten. 

Bereits im Recruiting legt die Einrichtung ein besonderes Augenmerk auf die Eignung der bewerbenden Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dafür werden die Bewerbungsunterlagen auf eine Eignung überprüft. In Vorstellungsgesprächen wird der Kinder- und Jugendschutz besprochen und auf das Kinderschutzkonzept der Halle verwiesen.

Die Verhaltensregeln aus dem Kinder- und Jugendschutzkonzept sind von allen Mitarbeitenden mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu unterschreiben. Diese werden bei Einstellung neuer Mitarbeitenden mit Verweis auf das Kinder- und Jugendschutzkonzept ausgehändigt.

Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, dass Träger der Jugendhilfe sicherstellen müssen, dass sie für ihre Jugendarbeit keine Personen beschäftigen, die wegen einer Straftat nach den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches (v.a. Sexual-, Missbrauchsdelikte) rechtskräftig verurteilt wurden. Um das zu garantieren sind alle Mitarbeitenden, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, dazu verpflichtet ab Beginn ihrer Tätigkeit ein aktuelles (nicht älter als drei Monate) erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses erweiterte Führungszeugnis muss alle drei Jahre aktualisiert werden.

Teammeetings, Sensibilisierungsschulungen

In regelmäßigen Abständen führen wir in der Boulderhalle 7Aplus Teammeetings durch. Diese dienen der Auffrischung von Inhalten, sowie dem Austausch untereinander und sollen das Kompetenzniveau bei allen Mitarbeitenden gewährleisten. Zudem werden Schulungen zu Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Prävention, sexualisierter Gewalt, rechtlichen Grundlagen, Handlungsstrategien und allgemeine Sensibilisierungsmöglichkeiten zu diesen Themen unterstützt.

 

Datenschutz & Mediennutzung

 

Im Allgemeinen werden keine Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen gemacht. Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht.

Digitale Kommunikation erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle der Halle.

Trainer*innen pflegen keine privaten Kontakte über Social Media oder Messengerdienste zu den Kindern und Jugendlichen.

Alle von uns aufgenommenen Daten werden gemäß DSGVO sicher verarbeitet. Zudem erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte ohne Zustimmung.

 

Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

 

Wir legen großen Wert auf Transparenz und eine offene Kommunikation. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept ist für alle jederzeit zugänglich. Es ist auf der Website (7aplus.de) und auf Nachfrage am Tresen in der Halle einzusehen. Zudem hängt im Kinderbereich eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Besucher*innen. Für jüngere Kinder gibt es eine altersgerechte Version, die den Kindern ihre Rechte und Ansprechpersonen aufzeigt. Auch diese ist beim Aushang im Kinderbereich in der Halle zu finden.

Eltern werden in den Kursinfos über das Kinder- und Jugendschutzkonzept informiert.

 

Beschwerde- und Meldesystem

 

Das Beschwerde- und Meldeverfahren besteht aus den zwei wesentlichen Teilen des Beschwerdeverfahrens, das den Umgang mit allgemeinen Beschwerden und Meldungen regelt und dem Notfallplan, der ausgeführt wird, wenn es einen konkreten Verdacht auf Gewalt gibt. Die Grundsätze des Meldeverfahrens bilden dabei Vertraulichkeit, Betroffenenschutz, Dringlichkeit und Persönlichkeitsschutz.

Beschwerdeverfahren

Den Kindern und Jugendlichen stehen mehrere Wege zur Verfügung, Beschwerden, Anliegen oder Sorgen mitzuteilen. Sie dürfen sich damit jederzeit an ihre Trainer*innen oder das Tresenpersonal wenden. Dabei wird jede Äußerung ernst genommen. Wir gehen mit Beschwerden sensibel, vertraulich und transparent um. 

Es findet eine Dokumentation jeder Beschwerde statt und es wird transparent besprochen, wie mit der Beschwerde umgegangen wird. Handelt es sich um Beschwerden, die den Kursalltag betreffen, sind die Beschwerden sensibel an die betreffenden Personen heranzutragen oder an eine verantwortliche Person weiterzuleiten. Ist die Beschwerde kinderschutzrelevant, ist die Beschwerde an eine Ansprechperson des Kinderschutzteams heranzutragen.

Ebenfalls darf sich direkt an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten gewendet werden. Die Kontaktdaten dieser sind im Kinderbereich ausgehängt und im Kinder- und Jugendschutzkonzept zu finden.

Eine Möglichkeit, etwas anonym zu melden, bietet die „Wohlfühlbox“. Diese hängt in Form eines gelben Postkastens am Tresen. Dieser wird wöchentlich von den Kinderschutzbeauftragten geleert. Die Beschwerden werden an die betreffenden Personen weitergeleitet. Sind sie kinderschutzrelevant, bespricht das Kinderschutzteam ein weiteres Vorgehen.

Dasselbe Beschwerdeverfahren gilt für Eltern und Besucher*innen der Boulderhalle. Zudem darf sich direkt an die Geschäftsführung gewendet werden.

Notfallplan

Bei medizinischen Notfällen gilt: Erste Hilfe leisten, gegebenenfalls den Rettungsdienst rufen und die Eltern informieren.

Eine Richtlinie für Notfälle, die den Verdacht auf Gewalt betreffen, liegt am Tresen bereit.

Liegt der Verdacht von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen vor, ist dies umgehend den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten zu melden. Die Meldung kann von einer betroffenen Person, von jeder/jedem Mitarbeiter*in, sowie über die Geschäftsführung/Betriebsleitung an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten herangetragen werden. Handelt es sich um den konkreten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, ist eine insoweit erfahrene Fachkraft oder das örtliche Jugendamt nach §8b SGB VIII hinzuzuziehen. 

Erhält das Kinderschutzteam eine Verdachtsmeldung, entscheidet dies, wer das Fallmanagementteam für den Fall bilden wird. Bei konkretem Verdacht auf Gewalt geschieht dies zeitnah, wenn erforderlich innerhalb weniger Stunden. Bei Meldung von konkreter Gewalt, sexuellen Übergriffen, eindeutigen Straftaten oder weitreichenden Grenzverletzungen informieren die Kinderschutzbeauftragten die Geschäftsführung. Das Fallmanagementteam berät, wie in dem Fall weiter vorgegangen wird. Dafür beantwortet es folgende Fragen, wobei der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität hat:

  1. Ist Anzeige zu erstatten?

  2. Ist eine Meldung an das örtliche Jugendamt nötig?

  3. Braucht es eine externe Beratungsstelle zur Unterstützung? Wenn ja, welche (Insofern erfahrene Fachkraft, Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, etc.)?

  4. Ist eine akute Handlung zum Schutz der betroffenen Person notwendig (Absprache mit Fachberatung empfohlen)

  5. Ist die betroffene Mitarbeiterin*/der betroffene Mitarbeiter* unmittelbar zu beurlauben? Wie soll das kommuniziert werden?

  6. Ist es sinnvoll, die Eltern der betroffenen Person zu informieren? Wer sollte das Gespräch führen?

  7. Ist es sinnvoll, ein Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen? Wer sollte dieses führen?

  8. Ist ein Gespräch mit der mitarbeitenden Person zu führen? Wer sollte dieses führen?

  9. Braucht es das Einbeziehen weiterer Stellen (z.B. Geschäftsführung)?

Das Fallmanagementteam legt Verantwortlichkeiten und Fristen für konkrete Aufgaben fest, vereinbart weiteres Vorgehen und einen Termin für ein nächstes Zusammentreffen. Alles weitere Vorgehen, das den Fall betrifft, wird im Fallmanagementteam besprochen. Dabei werden alle Vorfälle, Gespräche und mögliches Beweismaterial dokumentiert und sicher archiviert.

Tipps für schwierige Situationen oder Verdachtsfälle

  • Unbedingt ruhig bleiben!

  • Bei akuter körperlicher Gewalt MUSST du Notarzt und ggf. die Polizei informieren, aber nur dann!

  • Weder die Eltern noch die verdächtige Person sollten voreilig informiert oder konfrontiert werden! Ausnahmen bilden offensichtliche Straftaten.

  • Alle Informationen erfordern vertraulichen Umgang und Dokumentation. 

  • Zeige der betroffenen Person, dass du sie ernst nimmst, ihr glaubst und ihr zuhörst. Biete aktiv ein Gespräch an und ermutige zum Aussprechen des Erlebten, ohne Druck aufzubauen.

  • Vermeide Suggestivfragen („Es ist doch bestimmt so, dass…“) und bewerte nicht, was dir erzählt wird.

  • Keine Versprechungen! Sage nur zu, was du tatsächlich einhalten und umsetzen kannst.

  • Besprich deine folgenden Handlungen mit der betroffenen Person und tu nichts, was sie nicht möchte.

  • Solltest du an deine eigenen Grenzen stoßen, hole dir Unterstützung und kommuniziere das transparent.

  • Kontaktiere die notwendigen Ansprechpersonen (evtl. Jugendamt, Polizei, Kinder- und Jugendschutzbeauftragte). Ein Leitfaden dafür liegt am Tresen bereit.

Du kannst dir jederzeit Unterstützung bei den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten holen! Sowohl in der akuten Situation als auch im Nachhinein, um den Fall zu besprechen.

 

Evaluation & Weiterentwicklungen

 

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird jährlich von den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten überprüft und an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen werden eingearbeitet und eventuelle Verbesserungen des Konzepts werden getätigt.

 

Kinderschutzteam und Ansprechpersonen

 

Ansprechpersonen innerhalb der Boulderhalle 7Aplus für Anliegen, die den Kinder- und Jugendschutz betreffen, sind die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten, die Betriebsleitung und die Geschäftsführung. Diese können direkt von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Besucher*innen kontaktiert werden. Auch Mitarbeitende können sich bei diesen melden, wenn sie selbst Hilfe oder Rat brauchen oder einen entsprechenden Fall erlebt haben.

Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten können sich bei konkreten Fragen und Unterstützungsbedarf an externe Beratungsstellen und die Geschäftsführung oder Betriebsleitung wenden.

Im Falle von akuter körperlicher Gewalt muss der Notarzt und ggf. die Polizei informiert werden und folgend auch die Betriebsleitung und Geschäftsführung.

Ist es zu weitreichenden Grenzverletzungen, Übergriffen oder Straftaten innerhalb des Unternehmens gekommen, müssen die Betriebsleitung und die Geschäftsführung informiert werden. Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten können von diesen beratend hinzugezogen werden.

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte

Frida Schwochow

Linus Benz

E-Mail: kinderschutz@7aplus.de

Aufgaben:

  • Ansprechpersonen für Kinder, Eltern, Mitarbeitende und Besucher*innen

  • Fallmanagement

  • Überwachung der Aktualität des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes

Betriebsleitung

Robert Suchalla 

Telefon: 0331 7400 3111

E-Mail: robert@7aplus.de

Aufgaben:

  • Ansprechperson für Kinder, Eltern, Mitarbeitende und Besucher*innen

  • Schulung und Beratung im Team

  • Kooperation mit externen Fachstellen

  • Überwachung der Umsetzung des Schutzkonzepts

Geschäftsführung

Henrietta Schneider

Telefon: 0331 7400 3111

E-Mail: lotte@7aplus.de

Aufgaben:

  • Ansprechperson für Eltern, Mitarbeitende und Besucher*innen

Die bis hierhin genannten Personen sind als das Kinderschutzteam zu verstehen.

Externe Beratungsstellen

EJF Beratungsstelle Lösungsweg

Adresse: Behlertstraße 27, 1. OG VH, 14469 Potsdam

Telefon: (0331) 620 77 99 // Mobil (0157) 805 517 00

Web: https://www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/beratungsstelle-loesungsweg-potsdam

Ansprechpartnerin: Nicole Becker

Für Abklärungen zu einer Kindeswohlgefährdung durch unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte schreiben Sie bitte eine E-Mail an efb.loesungsweg-potsdam@ejf.de. Wir nehmen schnellstmöglich (mindestens binnen 24 Stunden) Kontakt mit Ihnen auf.

Beratungsangebote des Kinder- und Jugendportals Hast´n Plan im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam

Web: https://hastnplan.de/beratung

Jugendamt Potsdam: 

Tel.: 0331 – 28 90

Krisentelefon und Inobhutnahme: 0331 – 29 54 98

Jugendamt Potsdam Mittelmark: 

Tel.: 033841 – 91 04 90

Krisentelefon und Inobhutnahme: 033209 – 20 36 9

Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch: 

Hilfe für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und alle, die sich Sorgen um ein Kind machen

Tel.: 0800-22 55 530 (kostenfrei, anonym)

Web: https://www.anrufen-hilft.de

Safe Sport e.V.

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport

Tel.: 030-2201387-10

E-Mail: kontakt@ansprechstelle-safe-sport.de

Web: https://ansprechstelle-safe-sport.de/

Kinder und Jugend Telefon (Anonym): 

Tel.: 116111

Telefonseelsorge: 

Tel.: 0800 1110111

 

Rechtlicher Rahmen

 

Dieses Konzept orientiert sich an:

  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)

  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

  • UN-Kinderrechtskonvention

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Landesjugendschutzgesetz

  • Präventionsleitlinien des Deutschen Alpenvereins (DAV) / Landessportbundes (LSB)

Letzte Änderungen: 05.2026

Öffnungszeiten

Mo-Fr 10-23 Uhr
Sa, So, Feiertage 9-22 Uhr