Hallen-Regeln

Benutzungsordnung Monkeywall GmbH 7Aplus Bouldergym Potsdam

1. Allgemeines

Mit Betreten der Halle werden alle Bestimmungen dieser Nutzerordnung sowie alle sonstigen zur Betriebssicherheit erlassenen Anweisungen anerkannt und befolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Sportstätte zur Ausübung einer sportlichen Aktivität und nicht um einen Spielplatz oder eine Vergnügungseinrichtung handelt. Die Ausübung der sportlichen Aktivitäten kann mit erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit verbunden sein. Es ist deshalb besondere Vorsicht für die eigene Sicherheit und erweiterte Rücksichtnahme aller Nutzer*innen der Anlage untereinander gefordert.
Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, kann der Zutritt zur Halle zeitweise oder dauerhaft untersagt werden. Die Nutzer*innen verpflichten sich, den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Sie erkennen die Weisungsbefugnis und das Hausrecht des Personals an.

2. Benutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind nur Personen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und einen gültigen Eintritt erworben haben. Mit Betreten der Boulderhalle werden die Bestimmungen dieser Nutzerordnung anerkannt. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, ist die Benutzung der Anlage nicht erlaubt und können von der Nutzung ausgeschlossen werden. Kinder unter 10 Jahren dürfen ausschließlich den Bereich KINDERBEREICH nutzen – das Betreten des sonstigen Boulderbereichs ist nicht gestattet. Kindern ab 10 bis einschließlich 11 Jahren ist das Klettern nur unter ständiger sorgfältiger Beaufsichtigung einer volljährigen Aufsichtsperson entsprechend der separat abgegebenen Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten/ aufsichtspflichtigen Person erlaubt. Ausnahmen können durch Mitarbeiter*innen der Halle erteilt werden oder bei Veranstaltungen, zu denen dies ausdrücklich gestattet wird, gewährt werden. Kursangebote, die nicht von der 7Aplus Boulderhalle angeboten werden, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsführung erlaubt.

3. Risiko und Haftung

Alle Besucher*innen benutzen die Kletteranlage auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bouldern als Risikosportart angesehen wird, da es mit einem erheblichen Risiko von Verletzungen durch Stürze aus größeren Höhen und damit der Überlastung des menschlichen Muskel- und Stützapparates verbunden ist. Daher ist ein hohes Maß an Vorsicht, Umsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortlichkeit gefordert. Das Klettern an den Wänden, insbesondere das Stürzen bedarf besonderen Könnens und sollte daher in ausreichendem Maße beherrscht bzw. schrittweise geübt werden. Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkennbar sind, haftet der Betreiber nicht. Für Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen wird nicht gehaftet.
Die Haftung des Betreibers für alle Schäden mit Ausnahme der Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, eines seiner Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen.

4. Verhalten an den Kletterwänden

Klettern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, es erfordert ein hohes Maß an Können und Koordination. Beim Klettern dürfen ausschließlich Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe getragen werden. Das „Aus-Toppen“, d.h. das Ausklettern von Routen auf die Wände, ist nicht gestattet. Die durch die Boulderwände laufenden Rohre dürfen nicht berührt oder belastet werden. Das Dranhängen ist strengstens untersagt! Bei Zuwiderhandlung und Beschädigungen dieser, haftet der/die Verursacher*in des entstandenen Schadens uneingeschränkt.
Der Sturzbereich ist vor und während des Kletterns zu kontrollieren und von Gegenständen jeglicher Art frei zu halten. Er darf lediglich zum Einstieg in die Kletterrouten betreten werden. Es ist strengstens untersagt, im Sturzbereich der Boulderwände zu sitzen oder zu liegen. An den Boulderrouten darf nicht unter- oder übereinander geklettert werden, es ist ausreichend Abstand zu nebenan kletternden Personen zu halten. Beim Bewegen über die Matten darf nicht unter überhängende Wandbereiche hindurchgelaufen werden. Es ist ausdrücklich auf dort kletternde Personen zu achten, die jederzeit und unvorhergesehen herunter fallen können.

5. Matten

Das Betreten der Matten ist nur mit geeigneten Schuhen (Kletterschuhe, saubere Hallenturnschuhe) gestattet. Badelatschen, Flip-Flops o.ä. sind beim Laufen über die Matten erlaubt, dürfen aber nicht zum Klettern verwendet werden. Weiterhin ist es nicht erlaubt, Getränke oder Essen auf den Matten zu verzehren oder dort abzustellen.

6. Griffe, Tritte und Volumen

Griffe, Tritte und Volumen können sich trotz sorgfältiger Wartung während der Benutzung drehen oder brechen, daher ist stets mit dem Bewusstsein der Möglichkeit eines plötzlichen Sturzes zu klettern. Daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll klettern. Mängel an den Einrichtungen sind unverzüglich beim Personal zu melden. Das Verändern von Griffen, Tritten und Volumen ist nicht erlaubt bzw. darf nur nach Rücksprache mit dem Personal vorgenommen werden.

7. Ordnung und Hygiene

Alle in der Halle befindlichen Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Für die Benutzung der Duschen werden Badelatschen angeraten. Das Betreten der Matten mit Straßenschuhen ist untersagt. Das Abstellen von Gegenständen bzw. von Lebensmitteln auf den Matten ist untersagt. Verunreinigungen der Matten sind zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, mit den zum Klettern getragenen Schuhen, die Sanitärräume zu betreten oder die Halle zu verlassen. Rauchen ist im gesamten Hallenbereich verboten. Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Hunde und andere Haustiere dürfen nur nach Rücksprache und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Personals in die Boulderhalle gebracht werden – deren Aufenthaltsbereich ist ausschließlich der Eingangsbereich. Tiere müssen sich ruhig verhalten, gegebenenfalls ist ein Beißschutz zu tragen. Auf Verlangen des Personals müssen die Tiere aus dem gesamten Anlagenbereich verbracht werden.

8. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten können der Webseite entnommen werden und hängen am Eingang der Halle aus. Änderungen der Nutzungszeiten werden im Eingangsbereich ausgehangen und auf der Internetseite veröffentlicht.
Aufgrund besonderer Veranstaltungen oder aus innerbetrieblichen Gründen kann der Kletterbetrieb zeitweise eingeschränkt oder ganz eingestellt werden bzw. die Halle geschlossen sein. Durch Wartung von Boulderwänden oder Boulderrouten bzw. der Einrichtung neuer Boulderrouten kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Wandbereichen kommen. Eine Rückerstattung von gezahlten Eintrittspreisen ist nicht möglich. Dies gehört zum normalen Betrieb und bildet keine Grundlage für die Erstattung oder Reduzierung von gezahlten Eintrittspreisen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

9. Ausleihe und Pfand

Es stehen diverse Klettermaterialien zur Ausleihe gegen Entgelt (siehe Preisliste) zur Verfügung. Zur Sicherung der geliehenen Gegenstände ist ein Pfand zu hinterlegen. Ebenfalls stehen verschließbare Umkleideschränke gegen Hinterlegung eines Pfands zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Pfänder sind für die Zeit der Ausleihe/ Schranknutzung gesichert, die Sicherungsfrist endet jedoch spätestens mit Verlassen der Boulderanlage. Eine Haftung für das Pfand wird nicht übernommen. Ein Anspruch auf Leihmaterialien wie Kletterschuhe oder einen Umkleideschrank besteht nicht. Bei Verlust der geliehenen Klettermaterialien oder des Schrankschlüssels sind die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur zu tragen. Diese belaufen sich derzeit auf 45€ für Leihschuhe, 15€ für Chalkbags und 10€ für einen Ersatzschlüssel. Für den Inhalt der Schränke wird bei Verlust des Schlüssels keine Haftung übernommen. Die Schränke sind zum Ende des Nutzungsaufenthaltes zu räumen, Schlüssel bzw. geliehene Klettermaterialien sind gegen Aushändigung des Pfands am Check-In abzugeben. Als Pfand werden Dokumente akzeptiert, aus denen die Identität der Person, sowie deren Wohnadresse hervorgeht. Inhaber einer gültigen 7Aplus-Card können diese behelfsweise als Pfand hinterlegen. In Ausnahmefällen können Schlüssel (Auto, Fahrrad, Wohnung) als Pfand hinterlegt werden, deren Wert den Wiederbeschaffungswert (s.o.) der durch Pfand zu sichernden Leihware oder Schrankschlüssel nicht übersteigen sollte. Die Sicherungsgarantie für das hinterlegte Pfand beschränkt sich lediglich auf den Warenwert/ Wiederbeschaffungswert des Pfandes, maximal jedoch bis zur Höhe des Wertes der Leihgegenstände. Folgekosten durch Verlust des hinterlegten Pfandes werden nicht übernommen.

10. Datenschutz

Für die Erstellung von Kunden*innenkonten, die für den Erwerb und Gebrauch von Abokarten (z.B. 11er Karten) oder Jahreskarten in der Boulderhalle 7Aplus notwendig sind, ist die Erhebung von Namen, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse notwendig, sowie die Abfrage des Ausbildungsstandes wie Schüler*in, Student*in, Azubi für die Gewährung von Ermäßigungen. Hinsichtlich der Buchung von Kursen oder Veranstaltungen über unsere Webseite, werden Sie an einen sogenannten Auftragsverarbeiter weitergeleitet. Die Erfassung Ihrer persönlichen Daten unterliegt den strengen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 23. Mai 2018 (siehe hierzu auch unsere Datenschutzerklärung auf unserer Webseite). Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO). Es wird versichert, dass persönliche Daten niemals ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bezogen auf die Datenverarbeitung haben die Nutzer*innen und Betroffenen das Recht auf Bestätigung, ob ihre Daten verarbeitet werden, Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen über die Datenverarbeitung, sowie auf Kopien der Daten (Art.15 DSGVO); auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (Art.16 DSGVO); auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (Art.17 DSGVO), oder alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs.3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art.18 DSGVO; auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/ Verantwortliche (Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO); auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern Sie der Ansicht sind, dass ihre Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Stand: September 2018

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Benutzerordnung der Boulderhalle 7Aplus, sowie die wahrheitsgemäße Angabe meiner persönlichen Daten, die für den Zutritt der Boulderhalle 7Aplus zugangsvoraussetzend sind.

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